• +90 212 702 00 00
  • +90 532 281 01 42
  • ich info@muayene.co
trarbgzh-TWenfrkadefaru

Maschinen-LVD-Tests

Die Tatsache, dass die Maschinen sicher sind, bedeutet Rechtssicherheit für die Hersteller. Jeder, der die Maschine benutzt, erwartet von sich aus, dass die Maschine zuverlässig und ungefährlich ist. Um Menschen vor Maschinen zu schützen, werden weltweit gesetzliche Vorschriften und Standards festgelegt. Die gesetzlichen Bestimmungen der produzierenden Unternehmen sind zwingend einzuhalten. Diese Vorschriften werden hauptsächlich in Ländern der Europäischen Union veröffentlicht, und unser Land übernimmt diese Vorschriften im Rahmen von Harmonisierungsstudien in sein eigenes nationales Recht.

Der zweite wichtige Punkt ist, dass die Produktionsunternehmen Risikobewertungsstudien durchführen. In dieser Studie sind die Funktion der Maschine, das Erkennen potenzieller Gefahren, das Erkennen und Bewerten von Risiken wichtige Schritte. Der dritte wichtige Punkt ist das sichere Design. Dabei werden Maschinenaufbau, Einsatz- und Wartungsmethoden, elektrische Ausrüstung, elektromagnetische Verträglichkeit, Niederspannungsrisiken und Einsatzbereiche ermittelt. In dieser Phase werden Sicherheitsfunktionen und erforderliche Sicherheitsniveaus im Rahmen technischer Schutzmaßnahmen festgelegt. Die letzte Phase besteht darin, eine Gesamtbewertung der Maschine vorzunehmen und die Produktion zu starten.

Ohne diese Verfahren ist es nicht möglich, zuverlässige Maschinen für Verbraucher zu entwerfen, herzustellen und anzubieten.

Der vielleicht wichtigste Schritt in diesen Prozessen ist die Risikobewertung. Die Hersteller müssen alle Gefahren und Gefahrenstellen identifizieren und bewerten, die während des Gebrauchs der Maschinen auftreten können. Auf diese Weise ist es möglich, Risiken durch rechtzeitige Maßnahmen zu vermeiden. Wenn es nicht möglich ist, die Risiken vollständig zu beseitigen, sollten die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen und angewendet werden.

Für die Sicherheit von Maschinen in Ländern der Europäischen Union wurde die Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / AT erlassen. In unserem Land wurde die Maschinensicherheitsverordnung vom Ministerium für Industrie und Handel auf der Grundlage dieser Richtlinie veröffentlicht. Gemäß der Verordnung dürfen alle Maschinen bei sachgemäßer Installation, Wartung und bestimmungsgemäßer Verwendung die Gesundheit von Menschen, Haustieren und Waren nicht beeinträchtigen. Herstellerfirmen müssen Maschinen unter diesen Bedingungen herstellen.

Die Maschinen werden hauptsächlich mit elektrischer Energie betrieben und unterliegen daher der Verordnung über elektrische Betriebsmittel (2014 / 35 / EU) des Ministeriums für Wissenschaft, Industrie und Technologie. Diese Verordnung enthält die Grundsätze für die Gesundheit von Menschen und Haustieren sowie für die Sicherheit von Waren und die Art und Weise der Lieferung von Elektrogeräten an Verbraucher. In diesem Rahmen werden LVD-Tests der Maschinen durchgeführt.