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LVD-Tests für Schiffs- und Bootsausrüstungen

In 2005 vom Ministerium für Maritime Angelegenheiten Die Schiffsausrüstungsverordnung wurde veröffentlicht. Diese Vorschrift gilt nicht für neue türkische Schiffe oder Boote, die in unserem Land oder in einem anderen Land gebaut wurden, für Schiffe, die in den einschlägigen Schiffsregistern und internationalen Übereinkommen eingetragen sind, für alle bestehenden türkischen Schiffe und Boote, unabhängig davon, ob die Ausrüstung auf dem Schiff oder Boot verwendet wurde und ob das Schiff zuvor verwendet wurde oder nicht. Ausrüstung verwendet.

Fallen die in Schiffen und Booten verwendeten Einrichtungen in den Geltungsbereich einer anderen Vorschrift, die ihre Normen festlegt, so gelten für den freien Verkehr ausschließlich die Grundsätze dieser Vorschrift, mit Ausnahme anderer Bestimmungen.

Diese Verordnung hat zwei Hauptziele:

  • Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der im Anhang (Anhang A) aufgeführten einschlägigen Verträge und sonstigen völkerrechtlichen Regelungen für Schiffe oder Boote, für die von den amtlichen Stellen Sicherheitsbescheinigungen ausgestellt wurden, um erforderlichenfalls die zu ergreifenden zusätzlichen Maßnahmen festzulegen und See, Leben, Eigentum und Umwelt zu beobachten. sorgen für Sicherheit.
  • Gewährleistung des freien Verkehrs von Schiffsausrüstung in unserem Land und in anderen Ländern gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen, denen unser Land beigetreten ist.

In den Anhängen dieser Vorschriften sind die Einrichtungen, die in Schiffen und Booten enthalten sein müssen, auf folgender Grundlage aufgeführt:

  • Anhang A1-Ausrüstung mit detaillierten Prüfnormen in internationalen Vorschriften (Rettungsausrüstung, Ausrüstung zur Vermeidung von Meeresverschmutzung, Brandschutzausrüstung, Navigationsausrüstung und Funkkommunikationsausrüstung)
  • Anhang A2-Ausrüstung (Rettungsmittel, Ausrüstung zur Verhütung der Meeresverschmutzung, Brandschutzausrüstung, Navigationsausrüstung und Funkkommunikationsausrüstung) ohne detaillierte Prüfnormen in internationalen Vorschriften

Alle aufgeführten Geräte und Ausrüstungen sind elektrische und elektronische Geräte. Erstens sind Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und der Niederspannung (LVD) erforderlich, um den ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betrieb dieser Geräte sowie die Sicherheit und Gesundheit von Menschen und Haustieren in Schiffen und Booten zu gewährleisten.

Darüber hinaus hängt die CE-Kennzeichnung für den freien Verkehr dieser Geräte auf dem Markt in der Europäischen Union und im Ausland von den Ergebnissen dieser Tests ab.