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LVD-Tests für Beleuchtungsgeräte

Die Beleuchtungsausrüstung und der Beleuchtungsausrüstungssektor sind die am schnellsten wachsenden Teilsektoren in der Elektrogeräteproduktion. Vor nur dreißig Jahren war der Beleuchtungssektor noch sehr klein und hat sich zu einem Markt entwickelt, der zwei Milliarden Dollar übersteigt. Der Beleuchtungssektor der Welt ist im Allgemeinen als Allgemeinbeleuchtung, Automobilbeleuchtung und Hintergrundbeleuchtung tätig. In unserem Land konzentrieren sich die Aktivitäten hauptsächlich auf die Allgemeinbeleuchtung.

Angesichts der wachsenden Lichtkultur und des wachsenden Bewusstseins in unserem Land und des Entwicklungspotenzials in den Bereichen Wohnungsbedarf, Stadtumbau, Investitionen in Nichtwohngebäude und Außenbeleuchtung ist der Beleuchtungssektor bestrebt, weiter zu wachsen. Die Produktion in diesem Sektor erfolgt jedoch hauptsächlich in Form der Beschaffung und Installation von Betriebsmitteln von außerhalb des Landes. Das Streben nach effizienter Energienutzung und die rasche Entwicklung der LED-Technologie spielen jedoch eine entscheidende Rolle für die Zukunft der Beleuchtungsbranche.

In der Zwischenzeit ist das Thema Elektrizität, Menschenleben und Sicherheit von Eigentum wichtig. Alle Beleuchtungsgeräte und -ausrüstungen fallen unter die Verordnung über elektrische Geräte (2016 / 2014 / EU), die vom Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie für bestimmte in 35 festgelegte Spannungsgrenzwerte entworfen wurde. In diesem Rahmen werden LVD-Prüfungen von Beleuchtungsvorrichtungen und -geräten durchgeführt, die für den Betrieb mit Niederspannung ausgelegt und hergestellt sind.

Hier einige Standards, die auf LVD-Tests für Beleuchtungsgeräte basieren:

  • TS EN 60598-1 Beleuchtungskörper - Teil 1: Allgemeine Regeln und Prüfungen (IEC 60598-1: 2014, modifiziert)
  • TS 8698 DE 60598-2-1 Beleuchtungskörper - Teil 2-1: Besondere Anforderungen - Allgemeiner Zweck, feststehend
  • TS DE 60598-2-2-Leuchten - Teil 2-2: Besondere Anforderungen - Einbauleuchten
  • TS DE 60598-2-3-Leuchten - Teil 2-3: Besondere Merkmale - Für Straßen- und Straßenbeleuchtung
  • TS 8701 DE 60598-2-4 Beleuchtungskörper - Teil 2-4: Besondere Anforderungen - Universell einsetzbar, tragbar
  • TS DE 60598-2-5-Leuchten - Teil 2-5: Sonderregeln - Projektoren
  • TS DE 60598-2-25-Beleuchtungskörper - Teil 2-25: Sonderregeln - Wird in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und Gesundheitszentren verwendet