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Regelmäßige Inspektion und Inspektion von Maschinen, die auf festen Landeplätzen eingesetzt werden

Bei Inverkehrbringen oder erstmaliger Verwendung der Hebezeuge treffen die Hersteller geeignete Maßnahmen, um die Hebe- und Förderfunktionen der Maschinen sicher auszuführen. Diese Maschinen sollten mindestens einmal im Jahr nach Gebrauch regelmäßig überprüft und inspiziert werden. Dies ist eine rechtliche Verpflichtung. Gemäß der vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit erlassenen Verordnung über Gesundheit und Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln müssen alle Hebe- und Fördermaschinen die Befugnis haben, mindestens den 1,25-Boden der angegebenen Ladung anzuheben und zu halten. Diese Inspektionen, die nur von Maschinenbauingenieuren, Maschinentechnikern und Spitzentechnikern durchgeführt werden dürfen, sind für die menschliche Gesundheit und die Sicherheit von Eigentum obligatorisch.

Bei den in diesen Kontrollen durchgeführten statischen Tests werden die Maschinen zuerst untersucht, der maximalen Arbeitslast ausgesetzt und dann die Last entfernt, um festzustellen, ob die Maschine beschädigt ist. Bei dynamischen Tests werden die Maschinen in allen möglichen Konfigurationen unter maximaler Arbeitslast betrieben und es wird festgestellt, dass die Maschine ordnungsgemäß funktioniert.

Bei diesen Versuchen werden alle möglichen physikalischen Fehler der Maschinen aufgedeckt, die auf Unwucht, mechanische Festigkeit oder mechanische Teile wie Zahnräder, Seile und Ketten zurückzuführen sind.

Maschinen, die stationäre Landeflächen bedienen, müssen geführt werden, wenn sie sich auf Landeflächen bewegen, ohne dass sie gefährlichen Auswirkungen ausgesetzt sind. Risiken, die sich aus dem Kontakt von Arbeitnehmern an Landeplätzen mit Umzugsträgern ergeben, sollten vermieden werden. Die Maschinen müssen so konstruiert sein, dass keine Last herunterfällt.

Hebemaschinen müssen stationär bleiben, insbesondere beim Be- und Entladen, wenn es sich um Maschinen handelt, die stationäre Landeflächen bedienen, auf denen Arbeitnehmer auf den Träger zugreifen können. Arbeiter mit Quetschgefahr durch Kontakt mit dem sich bewegenden Träger. Aus diesem Grund muss sich in der Nähe der Maschine ein physischer Unterstand befinden, oder das Gerät muss eine Vorrichtung zum Stoppen der Bewegung des Trägers aufweisen.

Unser Unternehmen führt regelmäßige Inspektionen und Inspektionen der Maschinen, die den festen Landeplätzen dienen, im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen von Hebe- und Fördermaschinen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Normen durch, die von in- und ausländischen Organisationen veröffentlicht wurden.