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Regelmäßige Kontrolle und Inspektion der Bohrmaschine

Bohren ist ein Loch, das tief in den Boden gebohrt wird. Eine Bohrmaschine wird zu Bohrzwecken für verschiedene Zwecke eingesetzt. Einfache Bohrmaschinen werden auf einer Kufe oder einem LKW montiert. Bei großen Bohrsystemen werden die Funktionen der einzelnen Maschinen in den Bohrmaschinen zusammengefasst und von einer einzigen Maschine ermöglicht. Bohrinseln werden in der Regel zur Vermessung oder Erforschung von Mineral- und Wasserressourcen eingesetzt. Bohrgeräte werden nach ihren Hauptfunktionen als Bohrverfahren in verschiedene Gruppen eingeteilt, wie Drehbohrmaschinen, Schlagbohrmaschinen oder kombinierte Arbeitsbohrmaschinen. Darüber hinaus werden Bohrmaschinen entsprechend ihrer Einbaubedingungen in Gruppen wie Gleitbohrmaschinen, Spezialbohrmaschinen und Überlagerungsbohrmaschinen eingeteilt.

Bohrarbeiten werden in der Regel mit dem Ziel durchgeführt, Boden- oder Gesteinsproben zu entnehmen, Grundwasserstände zu messen, Druckwasserprüfungen, Penetrationstests oder Standardpenetrationstests durchzuführen oder Bohrlochabweichungen zu messen.

Die notwendigen Vorkehrungen für den sicheren und gefährlichen Betrieb der Bohrmaschinen sind zu treffen und regelmäßige Inspektionen sind rechtzeitig durchzuführen.

Die Mindestanforderungen an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitsmaschinen und -geräte an den Arbeitsplätzen sind in der Verordnung über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln festgelegt. Gemäß den Vorschriften sollten Bohrmaschinen mindestens einmal im Jahr regelmäßig inspiziert und kontrolliert werden.

Unser Unternehmen kontrolliert und inspiziert regelmäßig Bohrmaschinenentspricht den von in- und ausländischen Instituten veröffentlichten Normen und Prüfmethoden. Hier sind einige Standards, die darauf basieren:

  • TS DE 16228-1 Bohren und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Regeln
  • TS EN 16228-2 Bohren und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 2: Mobile Bohrgeräte für Geotechnik, Bergbau und Bergbau
  • TS EN 16228-3 Bohren und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 3: Ausrüstung für horizontales Richtungsbohren (BMS)
  • TS EN 16228-4 Bohr- und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 4: Grundausrüstung
  • TS EN 16228-7 Bohr- und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 7: Austauschbare Zusatzausrüstung