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Vibrationsmessungen

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat eine Verordnung zum Schutz der Mitarbeiter vor Vibrationsrisiken in 2013 herausgegeben. Diese Verordnung beschreibt die Mindestanforderungen, die am Arbeitsplatz erfüllt sein müssen, um die Mitarbeiter vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu schützen, die sich aus der Einwirkung mechanischer Schwingungen ergeben. Bei der Ausarbeitung der genannten Verordnung wurde die in den Ländern der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie 2002 / 44 / EC zugrunde gelegt.

In der Verordnung genannte Begriffsbestimmungen lauten wie folgt:

  • Ganzkörpervibrationen sind mechanische Vibrationen, die, wenn sie auf den gesamten Körper übertragen werden, die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers gefährden, insbesondere Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule und der Wirbelsäule.
  • Hand-Arm-Vibration ist eine mechanische Vibration, die, wenn sie auf die Hände und Arme des Körpers übertragen wird, eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers darstellt und zu Gelenk-, Knochen-, Gefäß-, Nerven- und Muskelstörungen führt.
  • Der Expositionsauslösewert ist der Wert, bei dessen Überschreitung die Gefährdung des Arbeitnehmers durch Vibrationen kontrolliert werden muss.
  • Der Expositionsgrenzwert ist der Wert, bei dem Mitarbeiter keinen Vibrationen ausgesetzt werden dürfen.

In dieser Verordnung werden Expositionswirkungswerte und Expositionsgrenzwerte wie folgt bestimmt:

  • Für Hand-Arm-Vibrationen
    • Tägliche Expositionsgrenze für acht Betriebsstunden, 5 m / s2
    • Täglicher Expositionsaktionswert für acht Stunden Laufzeit, 2,5 m / s2
  • Für alle Körpervibrationen
    • Tägliche Expositionsgrenze für acht Betriebsstunden, 1,15 m / s2
    • Täglicher Expositionsaktionswert für acht Stunden Laufzeit, 0,5 m / s2

Die Arbeitgeber müssen am Arbeitsplatz eine Risikobewertung durchführen, den Grad der mechanischen Vibration messen, der die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, und die Expositionswerte für mechanische Vibration bestimmen. Diese Messungen werden gemäß der Verordnung über Laboratorien zur Messung, Prüfung und Analyse der Arbeitshygiene durchgeführt. Unternehmen sind verpflichtet, die Risiken aus der Exposition an der Quelle zu beseitigen oder deren Auswirkungen zu minimieren. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, bei Bedarf andere Betriebsmethoden zu wählen, Arbeitsmittel mit möglichst geringen Vibrationen zu verwenden, Hilfsmittel bereitzustellen, um die Auswirkungen von Vibrationen zu verringern, oder entsprechende Wartungsprogramme für die Arbeitsmittel zu implementieren.

 

Unsere Firma ist im Bereich der Überwachung tätigführt Vibrationsmessungen gemäß den einschlägigen Vorschriften und Normen durch, die von in- und ausländischen Organisationen veröffentlicht wurden.