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Inspektion der Gerätegasverbrennung

Die Verordnung über Gasgeräte (2009 / 142 / AT) wurde auf der Grundlage der Richtlinie der Europäischen Union über Gasgeräte erstellt. Alle Gasverbrennungsgeräte und ihre Ausrüstung, die bei der Europäischen Union eingereicht werden müssen, müssen sicher und zuverlässig sein. Diese Richtlinie und Verordnung regelt die grundlegenden Anforderungen an Geräte und Ausrüstungen, die in die Länder der Europäischen Union versendet werden sollen. Es gibt jedoch keine Warnung oder ein Beispiel dafür, wie diese Anforderungen erfüllt werden. Auf diese Weise erhalten Hersteller Flexibilität bei technischen Lösungen. Die einzige Erwartung in dieser Hinsicht ist die Produktion im Rahmen einer harmonisierten Normenverordnung.

Im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmungen sind Gasverbrennungsgeräte Gasverbrennungsgeräte, die zum Heizen, Kochen, Kühlen, zur Warmwasserbereitung, zum Anzünden oder Waschen und gegebenenfalls zur Gewinnung von Wasser mit einer Temperatur von nicht mehr als 105 verwendet werden. Unter der Ausrüstung von Gasverbrennungsgeräten sind die Steuer- und Regeleinrichtungen zu verstehen, die zur Anbringung an Gasverbrennungsgeräten bestimmt sind und für gewerbliche Zwecke eigenständig vermarktet werden.

Mit der Verordnung über Gasbrenngeräte (2009 / 142 / AT) wird eine gesetzliche Verpflichtung ab dem Jahr 1996 eingeführt. Alle von der Verordnung erfassten Geräte und Ausrüstungen müssen das CE-Zeichen tragen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Verordnung. Beispielsweise ist gemäß der Vorschrift gasförmiger Kraftstoff gasförmiger Kraftstoff bei einer Temperatur von 1-Grad unter 15-Bar-Druck. Daher sind Erdgas- und LPG-Geräte voneinander getrennt.

Das von den Inspektions- und Prüfinstituten zur Verfügung gestellte Gerät umfasst die Inspektion der Gasverbrennungskonformität, die Geräte zum Heizen, Kochen, Kühlen, zur Warmwasserversorgung, zum Anzünden oder Waschen und Bügeln. Die vorgenannte Vorschrift definiert grundlegende Anforderungen und Anforderungen an die Konstruktion und Leistung von Geräten. Beispielsweise müssen Geräte mit entsprechenden Installations-, Wartungs- und Gebrauchsanweisungen geliefert werden, die Geräte müssen aus geeigneten Materialien bestehen, dürfen keinen ungünstigen Witterungsbedingungen und Netzschwankungen ausgesetzt sein, müssen normalen Verschleiß aufweisen, dürfen keine unverbrannten Gase abgeben, müssen sich sicher entzünden und dürfen die Steuerungen nicht überhitzen und verbrauchen eine akzeptable Menge an Energie.

Unser Unternehmen führt im Rahmen der Inspektion und Prüfung der Gasverbrennungsanlagen die Geräteprüfungen zur Prüfung der Gasverbrennungskonformität nach den einschlägigen, von in- und ausländischen Organisationen herausgegebenen gesetzlichen Vorschriften und Normen und Prüfverfahren durch.