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Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (2014 / 30 / EU)

Der Ausdruck elektromagnetische Welle beschreibt den Weg, den elektronische Strahlung durch den Luftraum zurücklegt. Ein Atom hat Wellenlängen von einem Radius bis zu einigen Metern Länge. Die Arten von elektromagnetischen Wellen sind, wenn die Wellenlängen in absteigender Reihenfolge angeordnet sind, wie folgt: Radiowellen, Mikrowellen, Infrarotstrahlen, sichtbares Licht, Ultraviolettstrahlen, Röntgenstrahlen und Gammastrahlen. Elektromagnetische Wellen, die von verschiedenen elektrischen und elektronischen Geräten ausgehen, sind mit menschlichem Leben verflochten.

Wie die Wellen im Meer haben elektromagnetische Wellen Spitzen und Einbrüche. Wenn die Wellenlänge erwähnt wird, ist der Abstand zwischen diesem Peak und den unteren Punkten gemeint. Elektromagnetische Wellen bewegen sich mit gleicher Geschwindigkeit, haben jedoch unterschiedliche Frequenzen. Die Frequenz hängt von der Wellenlänge ab. Kurze Wellen haben eine hohe Frequenz und lange Wellen eine niedrige Frequenz. Hochfrequente Kurzwellen haben mehr Energie. Die Energiemenge bestimmt, wie sie die Substanz beeinflusst. Zum Beispiel sind Radiowellen energiearm und beeinflussen Atome nicht sehr. Mikrowellen werden stark erregt und verursachen eine Erwärmung des Materials. Röntgen- und Gammastrahlen schütteln die Atome sehr gut.

Die heutige Technologie verwendet hauptsächlich elektromagnetische Wellen. Radio und Fernsehen, Mobiltelefone, Fernbedienungsgeräte, das Internet und viele andere Geräte und Anwendungen basieren auf der Bewegung elektromagnetischer Wellen in der Luft.

Tests zur elektromagnetischen Verträglichkeit begannen mit der Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit 89 / 336 / EEC, die erstmals in den Ländern der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die neueste Version dieser Richtlinie, die später an verschiedenen Daten geändert wurde, ist die in 2014 veröffentlichte Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit 2014 / 30 / EU. Im Wesentlichen umfassen diese Richtlinien alle elektrischen und elektronischen Geräte, die andere elektrische oder elektronische Geräte im Betrieb betreffen oder die vom Betrieb anderer Geräte betroffen sind.

Im Rahmen von Harmonisierungsstudien mit der Europäischen Union in der Türkei wurde diese Richtlinie vom Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie unter der Bezeichnung Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (2016 / 2014 / EU) in 30 veröffentlicht.

Gemäß dieser Verordnung werden die Konformitätsbewertungsverfahren dieser Geräte wie folgt festgelegt:

  • Interne Produktionskontrolle (Modul A) im Anhang der Verordnung (Anhang II)
  • EU-Baumusterprüfung (Modul B) im Anhang der Verordnung (Anhang III)

Gemäß den Richtlinien nach dem neuen Konzept sind Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit für die CE-Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten in die Länder der Europäischen Union obligatorisch.