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Rohre werden für Brandschutzsysteme zum Brandschutz von Gebäuden zu folgenden Zwecken verwendet:

·         In Sprinkleranlagen sind Sprinkleranlage, Hydrantenanlage und Brandschutzschrankanlage eingebaut.

·         Ortsfeste Löschanlagen für Schaum, Gas und Trockenpulver zum Transport von Wasser, Gas, Schaum oder ähnlichen Stoffen

Stahlrohre werden im Allgemeinen für Rohrinstallationen verwendet. Nach den Brennbarkeitsklassen von Baustoffen werden Stahlrohre als nicht brennbar, nicht brennbar, nicht brennbar und verkohlt eingestuft.

Wenn jedoch keine regelmäßigen und kontinuierlichen Inspektionen und Inspektionen der Rohrleitungen durchgeführt werden, können sie zu einem Zeitpunkt auslaufen, zu dem sie benötigt werden, oder sie können überhaupt nicht verwendet werden. Um künftig größere Schäden zu vermeiden, ist daher eine regelmäßige Wartung der Rohrleitungen gemäß den Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Baumaschinen und -geräten an den in den gesetzlichen Vorschriften beschriebenen Arbeitsplätzen erforderlich. Diese gesetzliche Verpflichtung ist in der Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln festgelegt.

Im Anhang der genannten Verordnung über Wartung, Reparatur und regelmäßige Kontrollen (Anhang 3) werden die Kontrollperioden der in Betrieb befindlichen Anlagen und die Kontrollkriterien erläutert, die in diesen Kontrollen und zugehörigen Normen zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang müssen Rohrinstallationen, die Teil der Feuerlöschanlage sind, mindestens einmal jährlich inspiziert und inspiziert werden, es sei denn, in den Normen ist ein bestimmter Zeitraum festgelegt. Bei diesen Inspektionen wird zunächst festgestellt, ob die Anlage den im Projekt angegebenen Kriterien entspricht. Anschließend wird geprüft, ob die Rohrinstallation die Kriterien der folgenden von in- und ausländischen Organisationen veröffentlichten Normen erfüllt:

  • TS 9811 Feuerlöscher - Schaumsysteme mit mittlerer und hoher Ausdehnung - Wartung und Inspektion
  • TS EN 671-3 Ortsfeste Feuerlöschanlagen - Schlauchsysteme - Teil 3: Wartung von halbstarren Schlauchtrommeln und Flachschlauchsystemen
  • TS DE 12416-1 + A2 Stationäre Feuerlöschsysteme - Pulversysteme - Teil 1: Komponenteneigenschaften und Prüfverfahren
  • TS EN 12845 Ortsfeste Feuerlöschanlagen - Automatische Sprinkleranlagen - Planung, Installation und Wartung

Unser Unternehmen führt die Inspektionen von Rohrinstallationen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und Prüfverfahren durch, die von in- und ausländischen Organisationen veröffentlicht wurden.