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Gehwege und Gehweguntersuchungen

 Es sollte gesagt werden, ob man gehen und gehen soll. In Anlehnung an den modernen Städtebau werden die Standards dieser Arbeiten festgelegt und geeignete Bürgersteige und Gehwege hergestellt. Gemäß den vom türkischen Normungsinstitut festgelegten Normen müssen die idealen Gehwege wie folgt konstruiert werden:

  • In teilweise unterbrochenen, halbzugangskontrollierten Zufahrtsstraßen muss die Breite der Bürgersteige mindestens 1,50 Meter betragen.
  • In Fällen, in denen kein Fußgänger benötigt wird, sollte ein Bankett zwischen 0,75- und 2-Metern durchgeführt werden.
  • Die Fußgängerwege auf beiden Seiten der Fahrzeugstraße müssen mindestens 2 Meter in den Zonenanschluss-, Vor-Ort- und Betriebsstraßen betragen.
  • Auf Straßen mit nicht vorgelagertem Garten muss der Fußgängerbelag mindestens 2,50 Meter breit sein.
  • Fußgängerwege sollten an Orten, an denen viel Verkehr herrscht, und in zentralen Geschäftsbereichen mindestens 5 Meter betragen.
  • Wenn die Breite der Straße dies nicht zulässt, kann die Einbaubreite 3 Meter betragen.
  • Auf Straßen in siedlungsoffenen Siedlungen sollte die Fahrbahnbreite mindestens 1 Meter betragen.
  • Auf dem Bürgersteig dürfen sich keine Hindernisse wie ein Verkehrsschild, ein Strommast und Werbetafeln befinden, die verhindern, dass Fußgänger sicher gehen können.
  • Auf Gehwegen sollte sich die oberste Ebene des Bordsteins auf der maximalen Höhe von 0,15 Metern vom oberen Rand der Fahrzeugstraße befinden.
  • Die Neigung der Gehsteige zur Fahrzeugstraße muss für einen leichten Wasserfluss 2-3 betragen.
  • Die Länge der Grenzsteine ​​sollte zwischen 0,70 und 1 Metern liegen und die Breite sollte zwischen 0,15 und 0,20 Metern liegen.
  • Gehsteige müssen aus leicht entfernbarem und wiederverwendbarem Material bestehen.

Wie Sie sehen, sind Bürgersteige und Gehwege von großer Bedeutung und für die Sicherheit der Menschen äußerst wichtig. Sie müssen von autorisierten Inspektions- und Kontrollstellen inspiziert werden, unabhängig davon, ob sie korrekt gebaut sind oder nicht.

Der Bau von Bürgersteigen und Gehwegen ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Aktivitäten. Die Bürgersteige enthalten jedoch derzeit viele Vernachlässigungen und Missverständnisse sowohl in Bezug auf ihre Lage als auch in Bezug auf ihre Konstruktion. In vielen Teilen der Stadt sind einige Bürgersteige und Gehwege nicht zugänglich. Am wichtigsten ist, dass die Standards nicht eingehalten werden. Die engsten Gehwegbreiten, die eingehalten werden müssen, sowie für Behinderte und ältere Menschen können nicht auf den Gehwegen gemacht werden.

Aus diesem Grund sind die von den autorisierten Organisationen durchzuführenden Prüfungen und Inspektionen wichtig.

Straßen- und Gehweginspektionen werden auch von autorisierten Prüf- und Inspektionsstellen im Rahmen von Umweltinspektionen durchgeführt. Hier sind einige Standards, die bei diesen Studien berücksichtigt werden:

  • TS 12576 Stadtstraßen - Bauliche Maßnahmen und Gestaltungsregeln für die Zugänglichkeit von Gehsteigen und Fußgängerüberwegen
  • TS 12716 Stadtstraßen - Gestaltungsregeln für Schutzhindernisse auf Bürgersteigen
  • TS 436 DE 1340 Bordsteine ​​aus Beton für Fußböden - Anforderungen und Prüfverfahren
  • TS EN 1343 Natürliche Bordsteine ​​für Außenböden - Anforderungen und Prüfverfahren