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Aufzugsinspektionen

Gemäß der Verordnung über die Wartung und den Betrieb von Aufzügen sollten jährliche regelmäßige Inspektionen von Aufzügen von Typ-A-akkreditierten Inspektionsstellen durchgeführt werden. Diese Verordnung zielt darauf ab, Aufzüge, die zum Transport von Personen und Gütern verwendet werden, so zu verwenden, dass die Gesundheit und Sicherheit von Umwelt, Menschen und Lebewesen nicht gefährdet wird. Dementsprechend regelt die Verordnung den Betrieb, die Wartung, die jährlichen Inspektionen, die Inspektion der Dienstleistungen und die Regeln für Garantie- und Kundendienstleistungen.

Die vom Ministerium für Industrie und Handel herausgegebene Aufzugsverordnung (95 / 16 / AT) regelt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die Aufzüge und die dazugehörige Sicherheitsausrüstung erfüllen müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden.

Akkreditierte Inspektionsstellen des Typs A sind die im Rahmen der Norm TS EN ISO / IEC 17020 akkreditierten Inspektionsstellen, die regelmäßige Inspektionen und Inspektionen in Aufzügen durchführen. Nach den Inspektionsverfahren für Aufzüge dokumentieren diese Organisationen, dass die Aufzüge gemäß den Grundsätzen der Aufzugsverordnung installiert und betrieben werden.

In diesem Zusammenhang sind die Kommunen auch dafür verantwortlich, dass von A-Typ-akkreditierten Kontrollstellen regelmäßige Kontrollen von Aufzügen innerhalb ihrer Grenzen durchgeführt und Kontrollen durchgeführt werden. Ziel dieser Aktivitäten ist es, die Sicherheit der Menschen und die Sicherheit der transportierten Lasten zu gewährleisten. Typ-A-akkreditierte Inspektionsstellen müssen ihre Arbeit unparteiisch und unabhängig ausführen.

Heben Sie Inspektionen durch Inspektions- und Testorganisationen im Allgemeinen auf Folgende Leistungen werden erbracht:

  • Aufzüge und Rolltreppen
  • Regelmäßige Inspektion und Inspektion des Aufzugs
  • Regelmäßige Inspektion und Inspektion von Rolltreppen und Gurten
  • Periodische Inspektion und Inspektion von Fracht und Personenlift
  • Regelmäßige Kontrolle und Inspektion von Fassadenliften
  • Periodische Kontrolle und Inspektion von Bauaufzügen und Aufzügen
  • Regelmäßige Inspektion und Inspektion des Servicelifts
  • Regelmäßige Kontrolle und Inspektion von elektrischen und hydraulischen Aufzügen
  • Regelmäßige Kontrolle und Inspektion von Seilwagensystemen für den Personenverkehr

Eine weitere Vorschrift für die regelmäßige Inspektion und Kontrolle von Aufzügen ist die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit gemäß dem Arbeitsschutzgesetz erlassene Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Die oben genannte Verordnung regelt die Mindestvorschriften für Gesundheit und Sicherheit beim Gebrauch von Aufzügen. Dementsprechend sollten Personen- und Lastenaufzüge mindestens einmal im Jahr regelmäßig überprüft werden, es sei denn, in den einschlägigen Normen ist eine andere Zeit festgelegt.

Die Anhänge der Verordnung über Wartung, Reparatur und regelmäßige Inspektionen (Anhang 3) umfassen Aufzüge, Hebe- und Transportfahrzeuge, die Personen und Güter befördern. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die durchzuführenden Inspektionen von Maschinenbauern, Maschinentechnikern oder Hochtechnikern durchgeführt werden müssen. Da die Aufzüge mit einem elektronischen Steuersystem ausgestattet sind, ist es außerdem erforderlich, an den Kontrollarbeiten von für Elektrizität befugten Personen teilzunehmen.

 

Unser Unternehmen führt Aufzugsinspektionen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen und Prüfverfahren durch, die von in- und ausländischen Organisationen veröffentlicht wurden.