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Leistungserklärung

Die in 2013 veröffentlichte Baustoffverordnung (305 / 2011 / AB) zielt darauf ab:

Erklären Sie die grundlegenden Eigenschaften von Baustoffen

Erklärung der Grundsätze der Leistungserklärung für Baustoffe

Festlegung von Regeln für die CE-Kennzeichnung von Baustoffen

Festlegung der Grundsätze für das Inverkehrbringen und das Inverkehrbringen der Baustoffe

Bei der Ausarbeitung der genannten Verordnung basiert die von der EU-Kommission akzeptierte 305 / 2011 / EU-Baustoffrichtlinie auf der Harmonisierung unserer aktuellen Rechtsvorschriften mit den EU-Ländern.

Baustoffe nach dieser Vorschrift,

Mit den Materialien, die für den dauerhaften Einsatz in verschiedenen Bauwerken hergestellt und dem Markt präsentiert werden.

Werkstoffe, deren Leistung die Leistung von Bauarbeiten nach grundlegenden Anforderungen beeinflusst

ausgedrückt wird.

Die Grundsätze für die Leistungserklärung von Baustoffen werden im zweiten Teil der Verordnung erörtert. Die Bauarbeiten müssen die Gesundheit und Sicherheit des gesamten Menschen berücksichtigen und die verwendeten Baumaterialien müssen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein. Kurz gesagt, Bauarbeiten müssen die grundlegenden Anforderungen an Bauarbeiten erfüllen, sofern sie für eine wirtschaftlich vertretbare Nutzungsdauer hergestellt und regelmäßig gewartet werden. Der Anhang der Verordnung, Grundanforderungen an Bauwerke, enthält die relevanten Kriterien (Anhang 1).

Die Eigenschaften der Baustoffe gemäß den grundlegenden Anforderungen der Bauarbeiten sollten in die harmonisierten technischen Spezifikationen aufgenommen werden.

In den folgenden beiden Fällen müssen Unternehmen beim Inverkehrbringen eines Baustoffs eine Leistungserklärung ausstellen:

  • Wenn der Baustoff in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm fällt,
  • Wenn eine europäische technische Bewertung für Baumaterial erstellt wurde

Unternehmen übernehmen diese Verantwortung durch Abgabe einer Leistungserklärung. Sofern keine anderen Informationen und Unterlagen vorliegen, wird die vom Unternehmen abgegebene Leistungserklärung von den betroffenen Parteien als richtig und zuverlässig angesehen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, um eine Leistungserklärung abzugeben. Unternehmen sind nicht verpflichtet, eine Leistungserklärung abzugeben, wenn sie einen Baustoff in Verkehr bringen, der in den Geltungsbereich einer harmonisierten Norm fällt, jedoch nicht in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen enthalten ist:

  • Wird der Baustoff nach einer bestimmten Bauart und ohne Serienfertigung auf Bestellung angefertigt und vom zuständigen Personal des Herstellers eingebaut.
  • Wird der Baustoff auf der Baustelle unter der Verantwortung des Herstellers gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz in den jeweiligen Bauwerken hergestellt.
  • Wenn das Baumaterial für die Sanierung von amtlich geschützten Gebäuden nach den Grundsätzen des Gesetzes zum Schutz des Kultur- und Naturerbes hergestellt wird, unter Berücksichtigung der architektonischen und historischen Werte bei der Erhaltung des Kulturerbes.

Unternehmen, die im Bausektor tätig sind, müssen heute eine Leistungserklärung einreichen, um das CE-Zeichen auf den von ihnen hergestellten Baustoffen anzubringen. Das Leistungszertifikat wird bei der Beantragung der Erteilung des CE-Zertifikats bei den benannten Stellen in die entsprechenden Verfahren einbezogen. Um ein CE-Zertifikat zu erhalten, muss der Bewertungsprozess des Unternehmens positiv verlaufen sein. Kurz gesagt, der hergestellte Baustoff muss gemäß den Normen der Europäischen Union hergestellt werden.

Gemäß der oben genannten Baustoffverordnung müssen die Unternehmen die Typprüfungen ihrer Produkte durchführen lassen und ihre Leistung in der Massenproduktion sicherstellen. Zu diesem Zweck bringen die Unternehmen, die die erforderlichen Produktionskontrollsysteme einrichten, ihre Leistung und überlegenen Eigenschaften nur mit der Leistungserklärung zum Ausdruck. Mit dieser Erklärung übernehmen Unternehmen die Verantwortung für die Leistung ihrer Produkte. Mit anderen Worten, die Leistungserklärung gibt dem Endbenutzer Gewähr für die Leistung der Produkte des Unternehmens. Auf diese Weise werden die Rechte der Verbraucher geschützt.

Andererseits ist die Leistungserklärung auch wichtig für den Schutz der Rechte und Interessen des Unternehmens. Unternehmen können nicht für Leistungen verantwortlich gemacht werden, die sie nicht deklarieren.