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Baustoffprüfungen

Bei einem kürzlich vom Verband der Baustoffindustriellen abgehaltenen Treffen wurde eine Situationsbewertung in Bezug auf die Bau- und Baustoffbranche vorgenommen, und es wurde betont, dass in diesen Branchen eine wirksame Marktkontrolle durchgeführt werden sollte. Für die Zukunft dieser Sektoren wurde erneut angeregt, das Baugesetz zu erlassen und konkretere Schritte einzuleiten. Es heißt, dass in dreißig Jahren wieder Prozesse des Stadtumbaus stattfinden müssen, wenn nicht gerade im Baustoffsektor ernsthafte Maßnahmen ergriffen werden.

In diesem Zusammenhang sind Baustoffprüfungen durch Prüf- und Inspektionslabors von großer Bedeutung. Beispielsweise werden im Rahmen von Zementprüfungen Zug- und Druckfestigkeitsprüfungen, normale Konsistenzprüfungen von Zement, Abbindezeitpunkt von Beginn und Ende der Prüfung oder Volumenänderungstests von Zement durchgeführt. Oder Festbetonprüfungen, Druckfestigkeitsprüfungen von Zylinder- oder Würfelproben, Zugprüfungen beim Spalten von Beton, Biegeprüfungen von Beton, Wasserdurchlässigkeitsprüfungen, Druckfestigkeitsprüfungen von Kernproben, Wasseraufnahmeprüfungen, Volumengewichtsprüfungen von Betoneinheiten, Ultraschall-Schallgeschwindigkeit und Betonhammer Versuche, direkte Zugversuche oder Oberflächenzugversuche.

Heute ist die und 2013 werden vom Ministerium für Urbanisierung nach den Grundsätzen der Baustoffverordnung und den von in- und ausländischen Organisationen herausgegebenen Normen nach Baustoffen geprüft. Die vorgenannte Verordnung legt die grundlegenden Eigenschaften von Baustoffen fest, regelt die Grundsätze für die Leistungserklärung, erläutert die Kriterien für die CE-Kennzeichnung der Baustoffe und regelt die Pflichten der Hersteller, Importeure und Händler.

Darüber hinaus basiert diese Verordnung auf der in den Ländern der Europäischen Union veröffentlichten 305 / 2011 / EU-Baustoffrichtlinie.

Die genannte Bauproduktenverordnung regelt auch die Grundsätze für harmonisierte Normen. Welche dieser Normen werden im Kommuniqué über die Veröffentlichung von technischen Spezifikationen, die im Rahmen der vom Ministerium herausgegebenen Baustoffverordnung (2017 / 01 / EU) mit der Nummer MHG / 305-2011 anzuwenden sind, erläutert? In der Zwischenzeit sind diese Normen auch für die Verfahren zur Anbringung der CE-Kennzeichnung an Baustoffen von Bedeutung.

Die im Rahmen von Baustoffprüfungen durchgeführten Hauptprüfungen sind folgende:

  • Aggregierte Tests
  • Natursteinprüfungen
  • Konkrete Tests
  • Steintests
  • Metallprüfung
  • Keramiktests
  • Bodenuntersuchungstests
  • Asphalttests
  • Parkett-, Fliesen- und Fliesentests